Alle im Kanton Stimmberechtigten können das Ständeratsmitglied wählen. Ausländerinnen und Ausländer sind nicht stimmberechtigt. Jedoch dürfen auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der Wahl des Ständeratsmitglieds mitwirken. Einziger Grund für einen Entzug des Wahlrechts ist, wenn jemand wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassende Beistandschaft gestellt oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen bei der Wahl des Ständeratsmitglieds mitwirken. Einziger Grund für einen Entzug des Wahlrechts ist, wenn jemand wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassende Beistandschaft gestellt oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
Die Stimmberechtigten erhalten ein postzertifiziertes Zweiwegcouvert, welches auch gleich wieder für den Rückversand benutzt wird und dafür vorfrankiert ist. Im Couvert sind der Stimmrechtsausweis, der vorgedruckte Wahlzettel und Informationen zum Ausfüllen des Wahlzettels.
Um das Ständeratsmitglied des Kantons Basel-Stadt zu wählen, muss bei der gewünschten Person ein Kreuz gemacht werden. Einmal angekreuzte Namen können auch wieder gestrichen werden (im Sinne einer Korrektur). Panaschieren und Kumulieren sind nicht erlaubt bzw. nicht möglich.
Damit der Wahlzettel für den Ständerat gültig ist, darf nicht mehr als ein Name angekreuzt sein.
Ein sauberes Kreuz ins Kästchen beim entsprechenden Namen setzen.
Wahlzettel sind ungültig, wenn sie nicht amtlich sind, wenn sie im Vervielfältigungsverfahren ausgefüllt sind, wenn der Wahlbogen bei persönlicher Stimmabgabe vom Wahlbüro nicht abgestempelt wurde, wenn der Wahlzettel ehrverletzende Bemerkungen enthält; wenn die angekreuzten und auf die leeren Linien geschriebenen Namen die Zahl der zu besetzenden Ämter übersteigt. Stimmen sind ungültig, wenn der Wille der stimmenden Person nicht eindeutig erkennbar ist oder wenn eine nicht wählbare Person angegeben ist.
Wählerinnen und Wähler, die in der Stadt Basel wohnen, sowie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wenden sich an die Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort Wahlen und Abstimmungen, per Email an abstimmungen@bs.ch oder per Telefon unter +41 61 267 48 68. Wählerinnen und Wähler wohnhaft in der Gemeinde Riehen wenden sich an kundenzentrum@riehen.ch oder telefonisch an +41 61 646 81 11. Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Bettingen nehmen Kontakt auf per Email info@bettingen.ch oder per Telefon + 41 61 267 00 99.
Im Kanton kann brieflich und persönlich gewählt werden. Auslandschweizerinnen und Auslandschweiz sowie Menschen mit einer Behinderung können (auf Antrag) zusätzlich online an den Wahlen teilnehmen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. November 2023 statt.
Es können sowohl Personen kandidieren, die bereits im Rahmen des ersten Wahlgangs kandidiert haben, als auch neu kandidierende Personen.