Am 1. April hat die Schweiz die besondere Lage verlassen und kehrte zur normalen Lage zurück. Damit fielen die letzten gesamtschweizerischen* Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus.
Infizierte Personen müssen sich nicht mehr isolieren.
Maskentragen ist im Öffentlichen Verkehr nicht mehr obligatorisch.
Maskentragen ist in Spitälern / Arztpraxen etc. nicht mehr obligatorisch.
Die SwissCovid-App wird bis auf weiteres deaktiviert. Die Benutzerdaten werden gelöscht.
* Achtung: Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, selber Coronaregeln zu erlassen.
Bis im Frühling 2023 wollen Bund und Kantone besonders wachsam und reaktionsfähig bleiben. Massnahmen sollen rasch wieder eingeführt werden können, wenn es die Corona-Situation nötig macht.
Alle Personen ab 5 Jahren können sich impfen lassen. Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff sind für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen. Eine Impfung schützt am besten vor einer Covid-19-Erkrankung und einem allfälligen schweren Verlauf. Die Impfung ist gratis. Sie ist freiwillig in der Schweiz.
Die Kantone organisieren die Impfung. Hier finden Sie die Kontaktdaten der kantonalen Behörden, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Impftermin vereinbaren möchten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit und in den Fragen und Antworten zur Impfung.
Folgende Symptome treten häufig auf: Muskelschmerzen, Fieber, Fiebergefühl, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Husten (trockener Reizhusten). Seltener zeigen sich folgende Symptome: Bindehautentzündung, Kopfweh, Erkältung oder Magen-Darm-Beschwerden. Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark und auch leicht sein. Auch Komplikationen wie eine Lungenentzündung sind möglich.
Machen Sie einen Corona-Test, wenn sie eines dieser Symptome aufweisen. Mehr Infos auf der Website des BAG.
Symptomatische Personen sollen sich weiterhin testen lassen. Besonders gefährdete Personen sowie ihr Umfeld sollen sich ebenfalls testen lassen, insofern sie Kontakt zu einem bestätigten Fall haben. Generell kann sich jede Person testen lassen, wenn dies gewünscht bzw. angezeigt ist.
Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen Sie seit dem 1. Januar 2023 selbst bezahlen.
Wichtige Ausnahmen:
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen ein antivirales Arzneimittel gegen Covid-19 verschreiben will. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.
Die Kantone können Testungen zum Schutz der Bevölkerung anordnen. In diesem Fall werden die Testkosten durch die Kantone getragen.
Weitere Informationen über die Tests finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.
Covid-Zertifikate attestieren die Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Auch wenn die nationale Zertifikatspflicht aufgehoben wurde, so stellt die Schweiz weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben - wie von ihnen gewünscht - weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.
Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie allgemeine Erläuterungen zum COVID-Zertifikat.
Jeder Kanton hat auch eine eigene Seite mit Informationen und Kontakten eingerichtet.
Für alle Fragen zu Gesundheit, Ansteckungen, Symptomen, Schutzmassnahmen, Tests, Impfungen und Covid-Zertifikat kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Gesundheit (BAG):
Infoline Coronavirus Tel. : +41 58 463 00 00Für alle Fragen zur Einreise in die Schweiz kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Gesundheit:
Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: Tel. +41 58 464 44 88Für alle Fragen zu Reisen ins Ausland kontaktieren Sie bitte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA):
Tel. Helpline: +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33
E-Mail-Helpline: Helpline@eda.admin.ch