Da die Anmeldung einer Kandidatur freiwillig ist, ist neben den freiwillig angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft wählbar.
Da die Anmeldung einer Kandidatur freiwillig ist, ist neben den freiwillig angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft wählbar.