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Die Ausbildung und die Bewilligung zur Jagd

Wenn Sie in der Schweiz jagen möchten, brauchen Sie eine Jagdausbildung. Zudem müssen Sie je nach Kanton ein Jagdpatent lösen oder Mitglied einer Jagdgesellschaft werden.

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Bevor Sie jagen dürfen, müssen Sie eine Prüfung bestehen. Die Lehrgänge sind kantonal geregelt und dauern bis zu drei Jahre. Einige Kantone anerkennen die Abschlüsse anderer Kantone.
Weitere Informationen zur Jagdausbildung und zur Prüfung finden Sie bei den zuständigen Stellen der Kantone (in vielen Kantonen gibt es ein Jagdinspektorat).
Wenn Sie die Jagdprüfung bestanden haben, können Sie in den meisten Kantonen ein Patent erwerben. In anderen Kantonen müssen Sie Mitglied oder Gast einer Jagdgesellschaft sein, damit Sie jagen dürfen. Bitte erkundigen Sie sich bei demjenigen Kanton, in dem Sie jagen möchten.

In welchen Kantonen gibt es die Patentjagd?

In den meisten Kantonen können Sie auf dem ganzen Kantonsgebiet jagen, wenn Sie das Patent des Kantons gekauft haben. Sie dürfen eine bestimmte Anzahl Tiere erlegen. Diese Anzahl steht auf dem Patent. Dort ist auch vermerkt, wie lange das Patent gültig ist.
Nicht jagen dürfen Sie in den eidgenössischen und kantonalen Schutzgebieten wie Jagdbanngebieten oder Wasser- und Zugvogelreservaten.
Patentkantone sind Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.

In welchen Kantonen gibt es die Revierjagd?

In einigen Kantonen verpachten die Gemeinden das Jagdrecht an eine Jagdgesellschaft. Als Mitglied oder als Gast dieser Jagdgesellschaft dürfen Sie auf dem gepachteten Gebiet jagen.
Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Thurgau. 
Nicht jagen dürfen Sie im Kanton Genf. Dort regeln staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter die Wildbestände.
Sie müssen regelmässig nachweisen, dass Sie treffsicher sind. Sonst dürfen Sie nicht auf die Jagd. Die meisten Kantone verlangen, dass Sie jährlich in einer anerkannten Jagdschiessanlage schiessen gehen und nachweisen, dass sie treffen.
Weitere Informationen zur Schiesspflicht und zu anerkannten Schiessanlagen finden Sie bei der zuständigen Stelle des Kantons.
Die Jagdsaison dauert nicht das ganze Jahr. Es gibt Schonzeiten, während deren Sie nicht jagen dürfen. Der Bund legt die Schonzeiten für jede Tierart fest. Die Kantone können die Jagdsaison verkürzen oder die Liste der Arten einschränken, die Sie jagen dürfen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle des Kantons, wann Sie welches Tier jagen dürfen.
Wenn Sie Jagdhunde einsetzen wollen, brauchen Sie eine Ausbildung und Sie müssen Prüfungen bestehen. Erkundigen Sie Sich bei der zuständigen Stelle des Kantons, unter welchen Voraussetzungen Sie Jagdhunde einsetzen können.
Haben Sie weitere Fragen zur Jagd, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Kantons:
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Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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