Wer kann ein Gesuch stellen?
Ab wann?
Unter welchen Voraussetzungen?
erfolgreich integriert sind
mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind
die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Was kostet eine ordentliche Einbürgerung?
Gemeinde: zwischen 500 und 1000 Franken pro Person
Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person
Bund:
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Wie muss man vorgehen?
Wie lange dauert ein Verfahren der ordentlichen Einbürgerung?
Wer kann ein Gesuch stellen?
der Ehegatte oder die Ehegattin einer Schweizerin oder eines Schweizers
das Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers
eine Person unter 25 Jahren aus einer ausländischen Familie, die in dritter Generation in der Schweiz lebt
ein minderjähriges staatenloses Kind
eine Person, die ihre Schweizer Staatsangehörigkeit verloren hat (z. B. durch Heirat mit einer ausländischen Person).
Ab wann kann ein Gesuch gestellt werden?
Voraussetzungen
Was kostet eine erleichterte Einbürgerung?
250 Franken für Minderjährige unter 12 Jahren
650 Franken für Minderjährige ab 12 Jahren
900 Franken für Erwachsene.
Wie muss man vorgehen?
Wie lange dauert ein Verfahren der erleichterten Einbürgerung?
FAQ Schweizer Bürgerrecht des Staatssekretariats für Migration.
FAQ – Ehe für alle (erleichterte Einbürgerung) des Staatssekretariats für Migration.
FAQ – Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation des Staatssekretariats für Migration.
Für die erleichterte Einbürgerung: Self-Check Einbürgerung des Staatssekretariats für Migration.