Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei einer Unfallversicherung zu versichern. Von Ihrem Lohn wird eine Versicherungsprämie abgezogen. Dies gilt auch für Leute, die zu Hause arbeiten, und Lernende.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva versichert. Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, können Sie selbst eine Unfallversicherung abschliessen.
In allen anderen Fällen sind Sie bei der Unfallversicherung nicht versichert. Das Unfallrisiko wird aber von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) abgedeckt. Dies gilt zum Beispiel für Hausfrauen, Kinder, Studierende und Rentnerinnen und Rentner. Prüfen Sie Ihre Krankenversicherungspolice.
Medizinische Kosten
Taggeld / Lohnfortzahlung
Andere Geldleistungen der Unfallversicherung
Das Bundesamt für Gesundheit bietet einen Überblick über die Informationen zur Unfallversicherung.
Die Suva informiert Sie über die Unfallversicherung für Arbeitslose.
Mit EasyGov können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von KMU die jährliche Lohndeklaration ihrer Mitarbeitenden an die Suva erstellen und übermitteln. EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen.