Vorübergehende und dauernde Nachtarbeit
Man spricht von vorübergehender Nachtarbeit, wenn es sich um vorher festgelegte Einsätze handelt, die pro Einsatz nicht länger als 6 Monate dauern.
Von dauernder Nachtarbeit spricht man, wenn diese den genannten zeitlichen Umfang überschreitet. Bitte beachten Sie, dass auch Nachtarbeit, die aus regelmässigen, sich über mehrere Jahre wiederholenden Einsätzen aus demselben Grund besteht, als dauernde Nachtarbeit gilt.
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Vorübergehende Nachtarbeit
Dauernde Nachtarbeit
Vorübergehende und dauernde Sonntagsarbeit
Man spricht von vorübergehender Sonntagsarbeit, wenn es sich um vorher festgelegte Einsätze handelt, die nicht länger als 6 Monate dauern. Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag gilt auch als Sonntagsarbeit.
Von dauernder Sonntagsarbeit spricht man, wenn sie diese Grenze überschreitet. Bitte beachten Sie, dass auch Sonntagsarbeit, die aus regelmässigen, sich über mehrere Jahre wiederholenden Einsätzen aus demselben Grund besteht, als dauernde Sonntagsarbeit gilt.
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Vorübergehende Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit von einer Dauer bis zu fünf Stunden muss innerhalb von vier Wochen durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen werden.
Dauert die Sonntagsarbeit länger als fünf Stunden, so muss in der vorhergehenden oder der nachfolgenden Woche ein Ruhetag von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden gewährt werden (zusätzlich zur täglichen Ruhezeit, das heisst zur Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, die mindestens 11 Stunden betragen muss; insgesamt muss der Ausgleich also 35 Stunden betragen).
Dauernde Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit von einer Dauer bis zu fünf Stunden muss innerhalb von vier Wochen durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen werden.
Dauert die Sonntagsarbeit länger als fünf Stunden, so muss in der vorhergehenden oder der nachfolgenden Woche ein Ruhetag von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden gewährt werden (zusätzlich zur täglichen Ruhezeit, das heisst zur Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, die mindestens 11 Stunden betragen muss; insgesamt muss der Ausgleich also 35 Stunden betragen).