Kantons- und Gemeindereferendum

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    Kantonsreferendum und Gemeindereferendum

    Kantons- und  Gemeindereferendum

    Die Bevölkerung eines Kantons oder einer Gemeinde kann ein Referendum ergreifen, wenn sie gegen ein kantonales oder ein kommunales Gesetz ist. Voraussetzungen und Besonderheiten.

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    Das Referendum gibt es nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Die Liste der Gegenstände, gegen die das Referendum ergriffen werden kann, ist oft länger als auf Bundesebene.

    Schauen Sie sich die Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde an, wenn Sie wissen wollen, wogegen Sie unter welchen Voraussetzungen das Referendum ergreifen können.

    1. AG
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    21. TI
    22. UR
    23. VD
    24. VS
    25. ZG
    26. ZH

    Notabene: Beispielsweise kennen gewisse Kantone ein fakultatives oder obligatorisches Referendum gegen vom kantonalen Parlament beschlossene Ausgaben ab einem bestimmten Betrag.

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