Für die Gründung eines Unternehmens sind grundsätzlich keine besonderen Bewilligungen erforderlich. Ausnahmen sind einige reglementierte Bereiche auf der Ebene von Bund (Gesundheitsberufe) und Kantonen (Verkehr usw.). Bei der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit können jedoch für verschiedene Situationen Bewilligungen nötig sein (z. B. Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit, Plangenehmigung, Zulassungen im Chemikalienbereich).
Die Datenbank der Bewilligungen für KMU und der reglementierten Berufe des seco beschreibt die verschiedenen Arten von Bewilligungen und nennt die jeweils zuständige Behörde.