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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

Kontext Inhalte

Im Ausland auf Reisen

Wer sich als Touristin oder als Tourist im Ausland aufhalten will, sollte sich über das Ferienland informieren, die Einreisebestimmungen für Touristinnen und Touristen beachten und sich an die dortigen Sitten und Gesetze halten. Der Bund beschäftigt sich präventiv und in gewissen Fällen mit dem Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger auf Reisen.

Hilfe auf Reisen im Ausland

Sind Sie auf Reisen in Schwierigkeiten geraten, die Sie nicht mehr selbst bewältigen können? Die schweizerischen Vertretungen im Ausland leisten Hilfe. Die Hilfe reicht vom Ersatz des verlorenen Passes bis hin zum konsularischen Schutz.
EDA - Konsularischer Schutz Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge

Wenn Sie mit Ihrer Jacht unter Schweizer Flagge die Meere durchkreuzen wollen, sollten Sie sich beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt melden.

Wichtige Reisehinweise

Lesen Sie vor Auslandreisen die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Medizinische Vorkehrungen vor der Reise

Informieren Sie sich über gesundheitliche Risiken in dem Land, das Sie bereisen möchten, und über mögliche vorbeugende Massnahmen.

Einreisebestimmungen

Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitze der nötigen Ausweispapiere sind. Ist Ihr Reisepass noch gültig? Brauchen Sie für Ihr Ferienland ein Visum? Antwort erteilt die Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz.

Flugreisen

Denken Sie daran, dass bei Flugreisen strenge Sicherheitsvorschriften gelten. Gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser, Nagelklipps, Nagelfeilen oder Scheren sind aus Gründen der Sicherheit für Passagiere und Besatzung in der Flugkabine verboten. Ebenso gelten spezielle Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.

In gewisse Länder dürfen keine Früchte, kein Fleisch, Gemüse und andere Lebensmittel eingeflogen werden. Lassen Sie sich von Ihrem Reisebüro beraten oder informieren Sie sich bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz über die geltenden Bestimmungen.