Wichtige Links
Ombudsman
Haben Ihre Ferien den Versprechungen des Reiseveranstalters nicht entsprochen? Enttäuschte Rückkehrende, die mit ihrem Reisebüro keine Einigung finden, können sich an den Ombudsman wenden.
Dokumentation
Beginn Navigator
Ende Navigator
Reiseformalitäten und -vorkehrungen
In diesen Tagen verreisen viele Schweizerinnen und Schweizer in ihren lang ersehnten und wohlverdienten Urlaub. Man tritt langsamer und lässt die Seele baumeln. Damit die Ferien so stressfrei wie möglich verlaufen, lohnt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen. Folgende Hinweise und Links helfen Ihnen dabei.Reisedokumente: Stellen Sie sicher, dass die nötigen Ausweispapiere haben. Ist Ihr Reisepass noch gültig? Die Internetseite "Schweizer Pass" informiert Sie über die verschiedenen Ausweispapiere und erklärt Ihnen, wo Sie diese erhalten.
Brauchen Sie für Ihr Ferienland ein Visum? Antwort erteilt die Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz.
Politische Lage, Risiken und Besonderheiten: Konsultieren Sie die Reisehinweise des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Dies gilt namentlich bei Reisen ausserhalb von Westeuropa. Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA und werden laufend überprüft.
Gesundheit: Informieren Sie sich über gesundheitliche Risiken in dem Land, das Sie bereisen möchten, und über mögliche vorbeugende Massnahmen.
Krankenversicherung: Nehmen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit, wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat Ferien machen. Erkundigen Sie sich – namentlich bei Reisen ausserhalb Europas - über Ihre Versicherungsdeckung im Ausland. Überlegen Sie sich allenfalls den Abschluss einer Reiseversicherung.
Strassenverkehr: Halten Sie die länderspezifischen Verkehrsregeln ein. In den EU-Staaten ist beispielsweise das Mitführen einer reflektierenden Warnkleidung Pflicht. Auch Tempolimiten und Promillegrenzen unterscheiden sich u.U. von der Schweiz.
Flugverkehr: Denken Sie daran, dass bei Flugreisen strenge Sicherheitsvorschriften gelten. Über 12'000 mal im Jahr darf auf Flügen ab der Schweiz etwas im Gepäck nicht mitreisen. Informieren Sie sich also über die Bestimmungen fürs Handgepäck sowie für das aufgegebene Gepäck (BAZL, Airline, Reisebüro).
Personen: Halten Sie anerkannte und gültige Reisedokumente bereit. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie neben dem Pass oder der Identitätskarte auch ein Visum benötigen. Antwort erteilt die Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz.
Beachten Sie zudem folgende Grundregel: Tragen Sie nie Gegenstände für andere Personen durch den Zoll. Ihre Hilfsbereitschaft könnte missbraucht werden (Drogen, Waffen usw.).
Beachten Sie zudem folgende Grundregel: Tragen Sie nie Gegenstände für andere Personen durch den Zoll. Ihre Hilfsbereitschaft könnte missbraucht werden (Drogen, Waffen usw.).
Haustiere: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen und tierärztlichen Auflagen Ihres Ziellandes, wenn Ihr Vierbeiner mit in die Ferien darf. Informieren Sie sich ebenfalls über die geltenden Bestimmungen für die Rückreise in die Schweiz.
Souvenirs: Denken Sie bei Einkäufen im Ausland daran, dass die erstandenen Waren bei der Rückkehr unter Umständen zu verzollen sind. Beachten Sie auch allfällige Restriktionen und Verbote (z.B. Produkte aus geschützten Pflanzen oder Tieren, Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht-EU-Staaten).
Einkauf im Ausland: Die Schweiz gehört seit Dezember 2008 zum Schengen-Raum, was jedoch auf die Zollbestimmungen keinen Einfluss hat. Bei der Wareneinfuhr hat sich nichts geändert. So können Privatpersonen im Reiseverkehr weiterhin abgabefreie Waren bis zu einem Wert von 300 Franken pro Person und Tag zollfrei in die Schweiz bringen. Besondere Regeln gelten etwa für Fleisch, Wein und Tabakwaren oder auch für Güter, die beispielsweise dem Artenschutz unterstehen. Detailinformationen dazu finden sich auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).
Einreise in die Schweiz: Welche Dokumente benötigen Besucher aus dem Ausland für die Einreise in die Schweiz? Sie finden alle Informationen dazu auf der Website des Bundesamtes für Migration (BFM).
Zurück zur Übersicht Dossiers
