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Rassismus und Diskriminierung
Als demokratischer Staat garantiert die Schweiz die Grundrechte jedes einzelnen Menschen. Die Bundesverfassung schützt mit Artikeln 7 die Menschenwürde und legt mit Artikel 8 (Rechtsgleichheit) fest, dass niemand diskriminiert werden darf, namentlich nicht wegen der Herkunft oder der Rasse.Rassismus im engeren Sinn bezeichnet eine Ideologie, die Menschen aufgrund physiognomischer oder kultureller Eigenarten oder aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in angeblich naturgegebene Gruppen - so genannte "Rassen" - einteilt und diese hierarchisiert. Menschen werden nicht als Individuen, sondern als Mitglieder solcher Gruppen mit kollektiven, als weitgehend unveränderbar angenommenen Eigenschaften beurteilt und behandelt. Die meisten Fälle rassistischer Diskriminierung in der Schweiz sind aber nicht ideologisch begründet, sondern Ausdruck diffuser Ängste, von Aggressivität, Vorurteilen oder fehlender Sympathie gegenüber anderen Menschen. Es ist also sinnvoll, rassistische Diskriminierung von Rassismus als Ideologie abzugrenzen. Rassistische Diskriminierung ist jede Praxis, die Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller Merkmale (Sprache, Name) oder religiöser Zugehörigkeit Rechte vorenthält, sie ungerecht oder intolerant behandelt, demütigt, beleidigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet.
Eine rassistische Einstellung erkennt man am feindseligen Verhalten gegenüber Personen, die als andersartig empfunden werden. Erwähnenswert sind die folgenden Formen von Rassismus:
- Fremdenfeindlichkeit oder Hass gegenüber Ausländern und Ausländerinnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit oder ihres Verhaltens, das man als andersartig einstuft;
- Antisemitismus, der die Religion als Unterscheidungsmerkmal nimmt und die jüdische Bevölkerung in die Rolle des Sündenbocks drängt;
- Rassismus äussert sich auch in diskriminierender Ausgrenzung gewisser Personen sowie in verbaler oder körperlicher Gewalt.
Rassismus verletzt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Rahmen der Menschenrechte. Er äussert sich in Worten, im diskriminierenden Ausschluss gewisser Personen oder im Handeln rechtsextremer Gruppierungen.
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