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Biodiversität
Unter der biologischen Vielfalt oder Biodiversität versteht man zunächst einmal die Anzahl aller Arten in einem bestimmten Gebiet: Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Dazu zählt aber auch ihre genetische Variabilität, denn kein einziges Lebewesen ist genau gleich wie ein anderes. Schliesslich gehört zur Biodiversität noch die Vielzahl der Gemeinschaften, in denen sich die Lebewesen zusammengefunden haben.
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Fauna und Flora
In der Schweiz leben geschätzte 70'000 Arten: 43'000 Tier- bzw. 27'000 Pflanzen- und Pilzarten. Die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet die Schweiz, die biologische Vielfalt seiner einheimischen Flora und Fauna und deren natürlichen Lebensraum zu erhalten. Rund 36% der in der Schweiz heimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten werden als bedroht eingestuft.Die Schweiz trägt eine grosse Verantwortung gegenüber ihrer artenreichen Flora und Fauna. Die Bundesämter für Umwelt (BAFU), für Veterinärwesen (BVET) und für Landwirtschaft (BLW) sind mit dem Schutz der einheimischen Flora und Fauna betraut. Sie arbeiten eng mit den entsprechenden kantonalen Diensten zusammen.
Die Natur besitzt sehr wertvolle Ressourcen: Sie sind Basis für unsere Ernährung und einer Vielzahl von Medikamenten. Die Natur dient zur Erholung und Entspannung. Damit weitere Generationen vom Reichtum der Natur profitieren können, muss sie nachhaltig geschützt werden. Ebenso sind die Arten auf existenzielle Grundlagen und unbelastete oder ungestörte Ökosysteme angewiesen, die wir teilen. Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln den Schutz und die Nutzung der Fauna und Flora sowie ihrer Lebensräume.
Ein Teil ist der Kampf gegen invasive Pflanzen. Die Gesetzgebung regelt auch den Import von exotischen Organismen. Alle, die sich exotische Pflanzen oder Tiere anschaffen oder ein lebendes Souvenir aus den Ferien mitbringen möchten, sollten sich vorgängig beim BAFU bzw. beim BVET informieren. Den Import von Pflanzen und Tieren für die inländische Produktion regeln die Pflanzenschutzbestimmungen des BLW.
Ein Teil ist der Kampf gegen invasive Pflanzen. Die Gesetzgebung regelt auch den Import von exotischen Organismen. Alle, die sich exotische Pflanzen oder Tiere anschaffen oder ein lebendes Souvenir aus den Ferien mitbringen möchten, sollten sich vorgängig beim BAFU bzw. beim BVET informieren. Den Import von Pflanzen und Tieren für die inländische Produktion regeln die Pflanzenschutzbestimmungen des BLW.
Um den Zustand der Fauna und Flora zu messen und zu verfolgen, stehen verschiedene Mittel zur Verfügung:
Rote Listen: Sie ermitteln den Grad der Bedrohung verschiedener Pflanzen-, Pilz- und Tierarten.
Rote Listen: Sie ermitteln den Grad der Bedrohung verschiedener Pflanzen-, Pilz- und Tierarten.
Biodiversitäts-Monitoring Schweiz: Das Monitoring beobachtet den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität (biologische Vielfalt) in der Schweiz. Es erfüllt eine Aufgabe der Konvention von Rio: Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, die Biodiversität in ihrem Land zu studieren und zu überwachen, sowie Massnahmen gegen den Verlust zu ergreifen.
Tiere und Pflanzen kennen keine Grenzen. Internationale Abkommen regeln die Massnahmen zum Schutz der Flora und Fauna und insbesondere der wandernden Tierarten (bspw. der zahlreichen Zugvögel). Die Schweiz hat verschiedene internationale Abkommen unterschrieben und ratifiziert, bspw.:
- Konvention von Bern: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
Konvention von Bern - Konvention von Bonn: Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
Konvention von Bonn - Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Konvention von Rio)
Konvention von Rio - Konvention von Ramsar: Übereinkommen der UNESCO über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Konvention von Ramsar - CITES Konvention von Washington: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Konvention von Washington - Weitere Informationen zu internationalen Abkommen finden sich beim BAFU
Internationale Abkommen
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