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Vorschulzeit

In der Schweiz gehen die Kinder in der Regel ab dem Alter von 6 Jahren in die obligatorische Schule. Der Schule gehen meist 2 Jahre Kindergarten voraus. Für kleinere Kinder gibt es als Betreuungsangebote ausserhalb des Elternhauses zum Beispiel Krippen, Spielgruppen und Kinderhorte.

Kinderbetreuung in der Vorschulzeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kinder betreuen zu lassen: Tagesfamilie, Krippe, Spielgruppen, Kinderhort. Diese Strukturen werden manchmal von den Gemeinden, häufig von privaten Organisationen betrieben. Der Sozialdienst der Gemeinde informiert über die bestehenden Möglichkeiten.

Kindergarten

Jedes Kind hat die Möglichkeit, vor der obligatorischen Schule während ein bis zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Der Kindergarten ist unentgeltlich. Die Gemeinden stellen sicher, dass das Kind den Kindergarten seines Wohnortes besuchen kann oder aber denjenigen, welcher dem Wohnort am nächsten liegt. Die Schulbehörden der Gemeinde beantworten Fragen, die den Kindergarten betreffen. Der Kindergarten soll die Entwicklung des Kindes fördern und die Erziehung der Eltern unterstützen und ergänzen. Im Kindergarten wird der Übertritt in die Primarschule vorbereitet.

Anmeldung zum Kindergarten

Für die Einschreibung in den Kindergarten sind die Fristen zu beachten (in der Regel Anfang Jahr für den kommenden Schulanfang). Die Gemeinde informiert über die Formalitäten und die Anmeldung.


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