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Arbeit und Gleichstellung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz, Lohngleichheit, Schaffung der Akzeptanz von Freiwilligenarbeit…Im Folgenden finden Sie wichtige Anlauf- und Informationsstellen (keine komplette Liste).
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden:
Ein Grossteil unbezahlter Arbeit wird durch Frauen geleistet. Hierbei kann es sich um Arbeit für die Familie (z.B. Kindererziehung etc.) oder aber um Freiwilligenarbeit handeln. Freiwilligenarbeit kann durch die Ausstellung eines Sozialzeitausweises anerkannt werden. Folgende Stellen informieren:
Zu den Themen Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Diskriminierung etc. informieren folgende Stellen:
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