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Unfallversicherung
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Mit ihren Leistungen hilft die Unfallversicherung den Schaden wieder gutzumachen, der den Versicherten an Gesundheit und Erwerbsfähigkeit entsteht, wenn sie verunfallen oder beruflich bedingt erkranken.- Vergütung der Pflegeleistungen und weiterer unfallbedingter Auslagen
- Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall
- Integritäts- und Hilflosenentschädigung
Die Unfallversicherung wird je nach Betriebsart durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder durch andere zugelassene Unfallversicherer durchgeführt. Das Versicherungsverhältnis bei der SUVA entsteht von Gesetzes wegen, d.h. ohne besondere Vorkehrungen, jenes bei den anderen Versicherern durch einen Vertrag zwischen den Arbeitgebenden und dem jeweiligen Versicherer. Ist ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber nicht gegen Unfall versichert, so werden die Leistungen durch die Ersatzkasse gewährt.
Die Prämie für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten trägt der Arbeitgebende, jene für die Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin. Der Arbeitgebende schuldet den gesamten Prämienbetrag, wobei er den Anteil des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin vom Lohn abzieht.
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