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Krankenversicherung: Informationen

Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung und stellt die medizinische Behandlung im Wohnkanton sicher.

Obligatorische Krankenversicherung

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch versichern. Der Versicherer kann frei gewählt werden. Rund 90 Krankenkassen sind vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt und zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung berechtigt. Die Krankenkassen müssen eine Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte und Karenzfristen aufnehmen. Die Internetseiten des BAG geben Informationen zum Thema Krankenversicherung.

Leistungen der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt. Gedeckt werden im Rahmen des Obligatoriums die ambulante Behandlung durch Ärzte, Ärztinnen, Chiropraktiker und Chiropraktikerinnen samt verordneten Medikamenten, Psycho-, Physio- und Ergotherapie, der Aufenthalt in den allgemeinen Abteilungen der Spitäler im Wohnkanton und (falls medizinisch angezeigt oder im Notfall) in ausserkantonalen Spitälern. Eingeschlossen sind ferner Spitex-Leistungen, Kosten im Pflegeheim sowie Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Zahnärztliche Behandlungen übernimmt die Grundversicherung nur, wenn sie mit schweren Erkrankungen in Zusammenhang stehen. Im Ausland übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Behandlungskosten, wenn Versicherte dort erkranken. Neben der Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um beispielsweise zusätzlichen Komfort wie den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital zu decken.

Prämien der Krankenversicherung

Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. Wer freiwillig seine Arzt- und Spitalwahl einschränkt oder seine Kostenbeteiligung (Franchise) erhöht, bezahlt eine günstigere Prämie. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligungen. Diese werden von den Kantonen ausgerichtet. Eine Liste der kantonalen Stellen zur Prämienverbilligung finden Sie auf den Internetseiten des BAG.
BAG - Prämienberatung / Musterbriefe Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Ärztliche Behandlung / Vergütung

Die Krankenkassen vergüten grundsätzlich die Behandlungen, welche durch Ärztinnen und Ärzte vorgenommen oder von ihnen verordnet werden. Die Leistungspflicht der Krankenkassen ist gesetzlich geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, ihre Patienten und Patientinnen zu informieren, falls eine Leistung nicht vergütet wird. Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse über die Vergütung ärztlicher Behandlungen erkundigen.

Informationen zur Krankenversicherung

Die Internetseiten des BAG sowie des Branchenverbands der schweizerischen Krankenversicherer (santésuisse) bieten weiterführende Informationen zur Krankenversicherung.
BAG - Krankenversicherung Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
santésuisse Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Ombudsstelle der Krankenversicherung

Bei Problemen mit der Krankenkasse gewährt die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung Beratung und Vermittlung.
Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

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