Versichertenkarte
Seit diesem Jahr sind die wichtigsten administrativen Daten der Krankenversicherten auf einer Chipkarte gespeichert. Die Karte wird von den Krankenkassen abgegeben. Mit der Versichertenkarte werden administrative Arbeiten effizienter und die medizinische Qualität verbessert.
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Krankenversicherung: Informationen
Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung und stellt die medizinische Behandlung im Wohnkanton sicher.Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch versichern. Der Versicherer kann frei gewählt werden. Rund 90 Krankenkassen sind vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt und zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung berechtigt. Die Krankenkassen müssen eine Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte und Karenzfristen aufnehmen. Die Internetseiten des BAG geben Informationen zum Thema Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt. Gedeckt werden im Rahmen des Obligatoriums die ambulante Behandlung durch Ärzte, Ärztinnen, Chiropraktiker und Chiropraktikerinnen samt verordneten Medikamenten, Psycho-, Physio- und Ergotherapie, der Aufenthalt in den allgemeinen Abteilungen der Spitäler im Wohnkanton und (falls medizinisch angezeigt oder im Notfall) in ausserkantonalen Spitälern. Eingeschlossen sind ferner Spitex-Leistungen, Kosten im Pflegeheim sowie Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Zahnärztliche Behandlungen übernimmt die Grundversicherung nur, wenn sie mit schweren Erkrankungen in Zusammenhang stehen. Im Ausland übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Behandlungskosten, wenn Versicherte dort erkranken. Neben der Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um beispielsweise zusätzlichen Komfort wie den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital zu decken.
Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. Wer freiwillig seine Arzt- und Spitalwahl einschränkt oder seine Kostenbeteiligung (Franchise) erhöht, bezahlt eine günstigere Prämie. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligungen. Diese werden von den Kantonen ausgerichtet. Eine Liste der kantonalen Stellen zur Prämienverbilligung finden Sie auf den Internetseiten des BAG.
Die Krankenkassen vergüten grundsätzlich die Behandlungen, welche durch Ärztinnen und Ärzte vorgenommen oder von ihnen verordnet werden. Die Leistungspflicht der Krankenkassen ist gesetzlich geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, ihre Patienten und Patientinnen zu informieren, falls eine Leistung nicht vergütet wird. Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse über die Vergütung ärztlicher Behandlungen erkundigen.
Die Internetseiten des BAG sowie des Branchenverbands der schweizerischen Krankenversicherer (santésuisse) bieten weiterführende Informationen zur Krankenversicherung.
Bei Problemen mit der Krankenkasse gewährt die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung Beratung und Vermittlung.
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