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Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung mit dem Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid sind oder werden. Die Eingliederung ins Erwerbsleben geht einer Rentenzahlung klar vor. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, sind obligatorisch bei der IV versichert. Freiwillig bei der IV versichern können sich unter gewissen Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU oder EFTA, sofern sie ausserhalb dieser Länder wohnen.Invalidität besteht, wenn eine Person wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens (infolge Geburtsgebrechens, Krankheit oder Unfall) bleibend oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht erwerbsfähig ist. Invalidität besteht auch unter den gleichen Voraussetzungen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. im Haushalt) zu betätigen.
Ansprüche an die IV müssen bei der IV-Stelle des Wohnkantons angemeldet werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, möglichst sobald sich abzeichnet, dass die Behinderung von langer Dauer sein wird.
Die IV-Stelle klärt ab, welche Leistungen ausgerichtet werden. Für die Berechnung und Auszahlung der Taggelder und IV-Renten sind die Ausgleichskassen zuständig.
Die AHV/IV-Institutionen geben Auskunft zu praktischen und technischen Fragen rund um Invalidität und Behinderung, die IV-Stellen sind im Besonderen Ansprechpartner für Fragen zu Ansprüchen im Einzelfall. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert über gesetzliche Aspekte (z.B. Gesetzesrevisionen) sowie über strategische und konzeptionelle Fragen zur IV.
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