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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.

AHV-Beiträge

Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgebenden und der Versicherten sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz (AHV/IV/EO) beträgt 10.1% des Lohnes und wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden hälftig geteilt. Selbständigerwerbende bezahlen einen Beitrag von maximal 9.5%. Nichterwerbstätige Versicherte bezahlen die Beiträge aufgrund des Vermögens und des mit 20 multiplizierten jährlichen Renteneinkommens. Nichterwerbstätige Studierende bezahlen einen Mindestbeitrag. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen; fehlende Beitragsjahre führen zu einer tieferen Rente.

Leistungen der AHV

Die AHV richtet Alters- und Hinterlassenenrenten, Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel aus. Daneben erbringt die AHV Leistungen wie Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.). Die Renten werden der Entwicklung der Löhne und der Preise angepasst (Mischindex). Die Minimalrente beträgt bei einer vollständigen Beitragsdauer zurzeit 1140 Franken, die Maximalrente 2280 Franken.
AHV - Merkblätter: Leistungen der AHV Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Ausgleichskassen

Die AHV-Ausgleichskassen ziehen auf der einen Seite die Beiträge ein und richten auf der anderen Seite AHV-Leistungen aus. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, auf dem alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Die Gemeindezweigstellen der kantonalen Ausgleichskassen erteilen ebenfalls Auskünfte. Detaillierte Informationen stellt die Internetseite der AHV-IV Institutionen zur Verfügung.
AHV - Liste der AHV-Ausgleichskassen Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Weitere Informationen

Die Internetseiten des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) sowie jene der AHV-IV-Institutionen geben weiterführende Informationen zur AHV. Das BSV stellt eine Broschüre zur Verfügung, die erklärt, was für ausländische Staatsangehörige bezüglich der AHV zu tun ist, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Speziell für kleinere und mittlere Unternehmen bietet das BSV einen praktischen Führer durch die Sozialversicherungen an.
BSV - AHV Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
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