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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

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Pflege und Hilfen zu Hause

In der Schweiz lebt die Mehrheit der älteren Menschen zu Hause. In allen Kantonen und/oder Gemeinden besteht ein breites Netz von Pflege und Hilfen zu Hause (Spitex).

Wer erbringt die Hilfen zu Hause?

Die Leistungen im Rahmen der Hilfen zu Hause werden grundsätzlich von der Spitex in Zusammenarbeit mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen (Pro Senectute, Rotes Kreuz etc.) oder privaten Organisationen erbracht; einen weiteren Beitrag leisten die zahlreichen Freiwilligen.

Leistungen im Rahmen des Angebots Hilfen zu Hause

Die Hilfen zu Hause bestehen hauptsächlich aus Leistungen im Bereich der Krankenpflege, aber auch aus Haushaltshilfen und dem Mahlzeitendienst. Auf der Internetseite der Spitex finden Sie ausführliche Informationen zum Leistungsangebot, zu den Tarifen und zur Finanzierung sowie die Liste der kantonalen und kommunalen Spitex-Organisationen. Die Gemeinde sowie die kantonalen Pro-Senectute-Beratungsstellen informieren über weitere Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Wer bezahlt die Pflege zu Hause?

Die Krankenpflege im Rahmen der Hilfen zu Hause wird grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Kosten, die von der Kasse übernommen werden. Die anderen Arten der Hilfen zu Hause (Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst, administrative und persönliche Ratschläge) gehen hingegen zu Lasten der Person, welche die Leistungen bezieht.

Wie kann die Pflege zu Hause bezahlt werden?

Wenn das Einkommen einer älteren Person nicht ausreicht, um die benötigten Hilfen zu Hause zu bezahlen, kann sie Zusatzleistungen beantragen. Personen, die infolge von Gesundheitsproblemen Schwierigkeiten haben, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erledigen (Aufstehen, Waschen, Essen etc.), können eine Hilflosenentschädigung der AHV beantragen. Das Gesuch Ergänzungsleistungen EL (im Kanton Zürich heissen die Ergänzungsleistungen Zusatzleistungen, alle anderen Kanton verwenden den Begriff EL) muss bei der AHV-Gemeindezweigstelle des Wohnortes, das Gesuch um Hilflosenentschädigung bei der eigenen AHV-Kasse eingereicht werden. Die Pro Senectute bietet bedürftigen Personen punktuell eine Finanzhilfe. Die Pro-Senectute-Beratungsstelle in Ihrer Region informiert über diese Möglichkeit.

Informationen für ältere Menschen, die zu Hause wohnen

Ältere Menschen, die zu Hause wohnen, und ihre Familien erhalten Informationen über mögliche Hilfe- und Unterstützungsleistungen in ihrer Wohnregion direkt bei der Gemeinde oder bei der nächsten Pro-Senectute-Beratungsstelle. Die Spitex-Zentren informieren über das Angebot der Pflege und Hilfen zu Hause.


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