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Sachversicherungen für Private und Betriebe
Die Sachversicherung deckt im Allgemeinen Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen (Fahrhabe, Immobilien, Waren usw.) entstehen.Mit dieser freiwilligen Versicherung können Schäden an Gegenständen im Haushalt (die so genannte Fahrhabe) gedeckt werden. Meistens beinhaltet die Versicherung Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl. Versichert wird gewöhnlich der Neuwert der Gegenstände, also der Betrag, der notwendig ist, um diese wieder neu anzuschaffen. In den Kantonen Baselland, Freiburg, Glarus, Jura, Nidwalden, Solothurn und Waadt ist die Versicherung der Fahrhabe gegen Feuerschäden obligatorisch.
In den Hausratversicherungen ist in der Regel eine Diebstahlversicherung enthalten. Gedeckt sind Schäden infolge einfachen Diebstahls (Wegnahme), Einbruch, Beraubung.
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Sie erfolgt durch kantonale Gebäudeversicherungsanstalten bzw. private Versicherungsgesellschaften. Die Gebäudeversicherung deckt Feuer-, Elementar- und zum Teil Wasserschäden. Unter Elementarschäden werden u.a. Ereignisse im Zusammenhang mit Überschwemmungen, Lawinen, Schnee- und Erdrutschen verstanden.
Reiseversicherungen werden in vielfältiger Form angeboten. In der Regel umfassen sie eine Versicherung der Annullationskosten zum Beispiel im Falle eines unfreiwilligen Rücktritts von einer bereits gebuchten Reise. Versichert sind meistens auch Hilfeleistungen in Notsituationen, Kosten für die Rettung, die Heimschaffung oder unerwartete Aufenthalte. Diese Versicherungen können auf Risiken im Zusammenhang mit einem Motorfahrzeug ausgedehnt werden.
Die Tierversicherung deckt finanzielle Verluste, die durch den Tod oder die Nottötung von Tieren entstehen. Für gewisse Tiergattungen können ebenfalls Behandlungskosten-Versicherungen abgeschlossen werden.
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