www.ch.ch - Startseite

Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

Kontext Inhalte

Erweiterte Suche
A - Z | Sitemap
Lokalisieren

Lokalisieren

Basel-Stadt / BASEL

icon_stellenportal
icon_behoerdenverzeichnis
icon_wahlen
icon_ebuku
icon_gefahren

Weitere Informationen


Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Schweizer Staatsangehörige haben Anrecht auf einen Schweizer Pass und eine Schweizer Identitätskarte, falls keine rechtlichen Gründe gegen die Vergabe sprechen. Diese Ausweise dienen dem Nachweis der Identität und der Schweizer Staatsangehörigkeit.

Seit dem 1. März 2010 kann nur noch der neue Pass 10 beantragt werden. Dieser Pass ist mit einem Datenchip ausgerüstet, auf dem ein Gesichtsbild der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Schweiz folgt mit diesem neuen Pass dem internationalen Trend, die Inhaberinnen und Inhaber besser vor Missbrauch ihres Ausweises zu schützen. Die Pässe 03 und 06 können nicht mehr beantragt werden; sie behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit.
Die Identitätskarte wird bis auf Weiteres in ihrer heutigen Form ausgestellt, also ohne Datenchip und darauf gespeicherte digitalisierte Informationen. Der Bundesrat wird später entscheiden, ob die Schweizer Identitätskarten zukünftig ebenfalls mit einem Datenchip ausgerüstet werden.

So beantragen Sie einen Ausweis

Falls Sie einen Schweizer Pass beantragen wollen:

  • Füllen Sie das Antragsformular auf der Website www.schweizerpass.ch aus, oder
  • melden Sie sich telefonisch bei Ihrer kantonalen Passstelle oder (falls Ihr Wohnkanton diese Option anbietet) sprechen Sie direkt am Schalter vor
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können das Antragsformular unter http://www.schweizerpass.ch/ ausfüllen, oder sie können sich an die für sie zuständige Schweizer Vertretung wenden.

Die Identitätskarte erhalten Sie einzeln oder aber im Kombiangebot «Pass 10 und Identitätskarte»:

  • Die Identitätskarte ohne Pass können Sie je nach Kanton entweder wie früher bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei Ihrer kantonalen Passstelle bestellen. Anfragen an die kantonale Passstelle können Sie telefonisch oder über das Internet machen.
  • Das Kombiangebot «Pass 10 und Identitätskarte» können Sie telefonisch oder über das Internet beantragen.
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können das Antragsformular unter http://www.schweizerpass.ch/ ausfüllen, oder sie können sich an die für sie zuständige Schweizer Vertretung wenden.

Verlust oder Diebstahl eines Ausweises

Der Verlust oder der Diebstahl eines Ausweises muss so schnell wie möglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen den Verlust zudem einer Schweizer Vertretung ihres Aufenthaltslandes melden. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein als verlorener oder gestohlen gemeldeter Ausweis wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb vom Inhaber nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde abzugeben. Diese macht ihn unbrauchbar. Detailliertere Informationen bietet www.schweizerpass.ch.


Zurück zur Übersicht Ausweise und Bescheinigungen