Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen urteilsfähg sein.
Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Sie dürfen mit ihrem künfigen Ehemann oder künftigen Ehefrau nicht in gerader Linie verwandt und auch keine Geschwister sein.
Wenn Sie nicht das Schweizer Bürgerrecht haben, müssen Sie je nach Herkunftsland ein Einreisevisum für die Eheschliessung in der Schweiz haben.
Doppelnamen aus den Namen der Ehefrau und des Ehemannes wie «Müller Huber» sind nicht mehr möglich.
Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich zwischen den Namen der Ehefrau und des Ehemannes (z.B. Müller-Huber) sind weiterhin erlaubt. Sie werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen, kann man es auch so simpel belassen. Sie können aber im Alltag verwendet und auf Antrag in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden.
Vorbereitung
Sie müssen beim Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie heiraten wollen, anfragen, welche Dokumente Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
Wenn Ihr künftiger Ehemann oder Ihre künftige Ehefrau ausländisch ist, müssen Sie bei der Migrationsbehörde Ihres Wohnkantons oder der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat anfragen, unter welchen Voraussetzungen Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau in die Schweiz einreisen oder hier wohnen darf.