Kantonale Behörden: Verzeichnisse
Beginn Navigator
Ende Navigator
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Eingaben an Behörden und Gerichte können seit dem 1. Januar 2011 generell auch elektronisch übermittelt werden. Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Verzeichnisse der Behördenadressen.Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren haben die Parteien seit Anfang 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. In zwei Verordnungen hat der Bundesrat geregelt, wie die Parteieingaben sowie der Versand der Urteile resp. Verfügungen in den verschiedenen Verfahren abgewickelt werden können.
Um einer Behörde eine Eingabe zustellen zu können, müssen deren Adresse und allfällige Einschränkungen bekannt sein. Die Bundeskanzlei veröffentlicht deshalb im Internet Verzeichnisse der Behördenadressen:
- für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen auf www.bk.admin.ch/themen/egov/03990/index.html?lang=de
Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht oder Behörden der dezentralen Bundesverwaltung können den elektronischen Verkehr für alle oder nur für bestimmte Verwaltungsverfahren zulassen (vgl. Positiv- oder Negativliste auf www.bk.admin.ch/themen/egov/03990/index.html?lang=de).
Für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren sind die Behördenbriefkästen auf www.betreibungsschalter.ch/ zu verwenden.
