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Behörden in der Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist seit 1848 ein Bundesstaat. Er besteht aus den 26 Kantonen mit ihren rund 2750 Gemeinden. Oberste politische Instanz ist das Volk bzw. sind die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Zu den zentralen Elementen des politischen Systems der Schweiz zählen die Direkte Demokratie und der Föderalismus.Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Der Souverän umfasst alle erwachsenen Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die nicht wegen Geistesschwäche entmündigt worden sind. Ausländische Staatsangehörige haben auf Bundesebene keine politischen Rechte. Die schweizerischen Volksrechte unterstellen alle Verfassungsänderungen sowie wichtige Gesetzesentscheide des eidgenössischen Parlaments der Volksabstimmung durch das Referendum und geben dem Souverän zudem die Gelegenheit, eigene Vorschläge im Rahmen der Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen. Kantone und Gemeinden kennen vergleichbare Regelungen der Volksrechte.
Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch: Die Zuständigkeiten sind zwischen Gesamtstaat (Bund) und Gliedstaaten (Kantonen) aufgeteilt, und über diese Aufteilung entscheiden Bund und Kantone nach dem Mehrheitsprinzip und gemeinsam. Die entscheidenden Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) sind sowohl im Gesamtstaat als auch in den Gliedstaaten vorhanden, und ihre Existenz ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Schweiz gliedert sich in die drei staatlichen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden.
Der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat. Der andere häufig gebrauchte Ausdruck dafür ist die Eidgenossenschaft. Die Verfassung weist dem Bund bestimmte Kompetenzen zu; für die übrigen staatlichen Aufgaben sind die Kantone zuständig.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen – häufig auch Stände genannt. Sie sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen haben.
