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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

Kontext Inhalte

Gemeinden

Die politischen Gemeinden bilden die unterste Ebene der staatlichen Ordnung. Neben den Aufgaben, die ihnen von ihrem Kanton und auch vom Bund zugewiesen sind, nehmen die Gemeinden in verschiedenen Bereichen auch eigene Befugnisse wahr.

Aufgaben

Die Gemeinden bilden die dritte Ebene im Bundesstaat. Neben den Aufgaben, die ihnen vom Kanton und auch vom Bund zugewiesen sind, nehmen die Gemeinden eigene Zuständigkeiten wahr, etwa im Schul- und Sozialwesen, bei der Ortsplanung, der Ver- und Entsorgung sowie bei den Steuern. Die Gewährleistung und die Ausgestaltung der Gemeindeautonomie ist weitgehend den Kantonen überlassen, was zur Folge hat, dass der Umfang der kommunalen Autonomie stark variiert.

Grösse

Die Gemeindelandschaft in der Schweiz zeichnet sich durch eine hoch fragmentierte Struktur aus: Rund 40 Prozent der Gemeinden zählen weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner, die durchschnittliche Einwohnerzahl einer Schweizer Gemeinde beträgt rund 2300. Die Gesamtzahl der Gemeinden nimmt laufend ab wegen der vielerorts vorangetriebenen Fusionen.

Organisation

Die Grösse der Exekutiven in den Gemeinden ist gekennzeichnet durch eine relativ grosse Spannweite: So kann sich der Gemeindevorstand aus einem Dreiergremium zusammensetzen, aber auch aus mit deutlich mehr Sitzen ausgestatteten Räten. Die Gemeindepräsidenten verfügen in der Regel über eine herausgehobene Autoritätsposition sowie über spezifische Amtskompetenzen. Auch in den Gemeinden herrscht grundsätzlich das Milizprinzip vor, allerdings kennen gerade grössere Gemeinden bzw. Städte Halb- und Vollämter für den Gemeindepräsidenten und teilweise auch für die Gemeinderäte. Die Grösse der Gemeindeverwaltungen steht in relativ engem Verhältnis zu der Einwohnerzahl.
Rund vier Fünftel der Gemeinden kennen noch die direktdemokratische Entscheidung an der Gemeindeversammlung. Die übrigen, vorwiegend bevölkerungsstarken Gemeinden haben ein eigenes Parlament. In den Kantonen Neuenburg und Genf ist das Parlament generell für alle Gemeinden vorgeschrieben. In zahlreichen Gemeinden wird die Bedeutung der Versammlung dadurch relativiert, dass einzelne Sachgeschäfte obligatorisch an der Urne entschieden werden müssen oder dass eine bestimmte Anzahl von Stimmbürgerinnen und -bürgern eine Urnenabstimmung veranlassen kann.