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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

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Kantone

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen. Sie sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen haben.

Die Kantone als Gliedstaaten des Bundesstaates Schweiz haben einen ständigen verfassungsrechtlichen Status und im weltweiten Vergleich auch ein Höchstmass an Souveränität. Die Bundesverfassung geht von der Gleichheit aller 26 Kantone aus. Dementsprechend haben auf Bundesebene auch alle Kantone die gleichen Interventionsrechte (z.B. Standesinitiative, Kantonsreferendum). Jeder Kanton hat seine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Zwischen den Kantonen bestehen allerdings beträchtliche Unterschiede, unter anderem was die Bevölkerung, die Fläche, die Wirtschaftskraft oder die politische Tradition betrifft. Das Profil eines jeden Kantons ist massgeblich durch seine geografische Lage, seine vorherrschende Kultur und seine eigene Geschichte geprägt. Die Institution der Landsgemeinde existiert noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus. In den anderen Kantonen entscheidet das Volk nur an der Urne.

Aufgaben

In fast allen staatlichen Tätigkeiten sind sowohl dem Bund wie den Kantonen Aufgaben und Befugnisse zugewiesen. Im Regelfall ist eine Arbeitsteilung vorgesehen, bei welcher sich der Bund vorwiegend mit der Programmierung, Normsetzung und Finanzierung befasst, während die Kantone hauptsächlich für die Umsetzung von Gesetzen und Programmen verantwortlich sind. Diese Ausscheidung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen hat eine feinmaschige Verflechtung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Finanzströmen zur Folge, für die der Ausdruck "Vollzugsföderalismus" geprägt wurde. Gesundheitswesen, Bildung und Kultur gehören zu jenen Politikbereichen, in denen die Kantone über grosse Handlungsspielräume verfügen.

Exekutive: die Kantonsregierungen

Die Kantonsregierungen werden in allen Kantonen in direkter Volkswahl bestellt und verfügen daher über eine starke Stellung in der Kantonspolitik.
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Legislative: die Kantonsparlamente

Kantonspolitik auf Legislativebene ist Milizarbeit. Das Parlamentsleben unterscheidet sich stark von Kanton zu Kanton.
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Judikative: die Kantonsgerichte

Aufgrund der föderalistischen Grundordnung der Schweiz sind die Organisation der Kantonsgerichte und die Verfahren in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich geregelt.
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