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Kantonsparlamente
Kantonspolitik auf Legislativebene ist Milizarbeit. Das Parlamentsleben unterscheidet sich stark von Kanton zu Kanton.Jeder Kanton hat ein eigenes Parlament. Der Bund macht den Kantonen keine Vorschriften, wie sie ihr Parlament im Einzelnen zu organisieren haben – die Bundesverfassung verlangt jedoch eine demokratische Wahl. Im Unterschied zu den Regierungen sind die Kantonsparlamente nur schwach professionalisiert: Kantonspolitik auf Legislativebene ist Milizarbeit. Die Kantonsparlamente können die Kantonsregierungen nicht wählen und haben infolge der umfangreichen Instrumente der direkten Demokratie bei wichtigen Vorlagen kaum je das letzte Wort.
Trotz dieser relativ einheitlichen Rahmenbedingungen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Kantonsparlamenten, unter anderem bezüglich der Grösse, der Wahlsysteme, der Parteienfinanzierung und der Parlamentsinfrastruktur. In der Regel haben grössere Kantone auch etwas grössere Parlamente; jedoch nicht proportional zur Bevölkerungsgrösse. Ein Teil der Kantonsparlamente tagt in Sessionen von mehreren Tagen, andere treffen sich regelmässig zu Ganz-, Halbtages- oder Abendsitzungen. Auch die Kantonsparlamente kennen Kommissionen, in denen die Geschäfte hinter verschlossenen Türen zuhanden des Plenums vorberaten werden; die Bedeutung der Parlamentskommissionen unterscheidet sich von Kanton zu Kanton (ständige und nichtständige Kommissionen). Nur einzelne Kantone verfügen über eigenständige, von der übrigen Verwaltung getrennte Parlamentsdienste. In den letzten Jahren haben manche Kantone die Sitzzahl ihres Parlaments herabgesetzt.
In den meisten Kantonen werden die Parlamente nach dem Verhältniswahlrecht (Proporz) gewählt. Die Kantone werden dazu – in der Regel entlang von Bezirks-, teilweise Gemeindegrenzen – in Wahlkreise eingeteilt.
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