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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Elektronischer Behördenverkehr

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Kantonsregierungen

Die Kantonsregierungen werden in allen Kantonen in direkter Volkswahl bestellt und verfügen daher über eine starke Stellung in der Kantonspolitik.

Aufgaben

Die Kantonsregierungen sind die leitenden und obersten vollziehenden Behörden in den Kantonen. Sie leiten beispielsweise das Vorverfahren der Rechtsetzung, erstellen Finanzplan und Budget und vertreten den Kanton nach innen und aussen.

Organisation

Die Kantonsregierungen zählen heute fünf oder sieben Mitglieder, die in der Regel an der Spitze eines Departements oder einer Direktion der Kantonsverwaltung stehen. Fast alle Kantone sind dazu übergegangen, ihre Regierungsmitglieder im Vollamt anzustellen. Wie beim Bundesrat gilt in den Kantonsregierungen das Kollegialprinzip. Der Staatsschreiber/Die Staatsschreiberin (weitere Bezeichnungen: Landschreiber/Landschreiberin, Staatskanzler/Staatskanzlerin, Staatssekretär/ Staatssekretärin, Kanzleidirektor/Kanzleidirektorin) wirkt als Stabschef oder Stabschefin der Regierung und nimmt in dieser Eigenschaft wichtige Planungsaufgaben wahr.

Wahl

Alle 26 Kantonsregierungen werden direkt durch das Volk gewählt, in den meisten Kantonen findet die Wahl im Vierjahresrhythmus statt. In 24 von 26 Kantonen erfolgt die Wahl der Regierung mittels Mehrheitswahlrecht (Majorz), in Zug und im Tessin mittels Verhältniswahlrecht (Proporz). Die wichtigsten Parteien in den Kantonen sind in der Regel in den Regierungen eingebunden.

Kantonsverwaltungen

Wichtige Funktionsbereiche in allen Kantonsverwaltungen sind: Finanzen, Justiz, Volkswirtschaft, Erziehung, Soziales, Polizei/Sicherheit und Bauwesen. Die Departementsstruktur in den Verwaltungen ist jedoch von Kanton zu Kanton verschieden. Die dem Departementschef/der Departementschefin direkt unterstellten Einheiten werden in der Regel Ämter oder Abteilungen genannt.


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